Der Verein















Vereinsportrait

Der Ruderverein Bodenwerder wurde im Jahr 1922 gegründet.

Das neue Bootshaus wie es auf dem Bild zu sehen ist, wurde in den Jahren 1948 bis 1951 gebaut und ist immer noch am Weser-Kilometer 111 zu finden. Im Laufe der Jahre wurde das Bootshaus noch durch einen Anbau erweitert, der größtenteils in Eigenleistung errichtet wurde.

Im Ruderverein besteht eine eigenständige Jugendabteilung, die zur Freude des Hauptvereins stetig wächst und allerhand Aktivitäten durchführt.

Unser Vorstand

Carsten Heinemeyer

1. Vorsitzender

Andreas Ebeling

2. Vorsitzender

Hendrik Falke

Kassenwart

Michael Buschmann

Schriftführer

Harald Baumgarten

Bootswart

Angelika Mainka

Frauenruderwartin

Christine Gottschalk

Ruderwartin

Olaf Ahlers

Hauswart

Carina Narten

Jugendwartin

Deniz Yilmaz

Beisitzer

Holger Bolls

Beisitzer und
Protokollführer

Vereinskleidung

Mit dem hier abgebildeten Logo können T-Shirts, Jacken, etc. bedruckt werden. Als Grundfarbe haben sich blau oder weiß etabliert. Eine Druckvorlage wird vom Verein zur Verfügung gestellt. Jugendliche erhalten kostenlos ein T-Shirt.

Ansprechpartner für die Vereinskleidung ist Carsten Heinemeyer.

Sicherheit

Jeder nationale bzw. regionale Ruderverband und jeder örtliche Ruderverein sollte seine eigenen Regeln für die sichere Ausübung des Rudersportes besitzen. Die lokalen Gegebenheiten und Erfordernisse sowie die jeweils gültigen nationalen und regionalen gesetzlichen Bestimmungen sollen bzw. müssen dabei berücksichtigt werden.

Viele Unfälle geschehen aufgrund von unüberlegten Entscheidungen vor Beginn der Fahrt bzw. vor dem Verlassen des Bootshauses. Wetter- und Wasserbedingungen, Tageszeit, Ausrüstung und Aufsicht sind für ein sicheres Rudern zu berücksichtigen. Die folgenden Anforderungen sollen als Grundlage und Ergänzung der vorhandenen Regeln/Ruderordnung genutzt werden.

Unsere Sicherheitsregeln in Kürze: …

  • Alle Fahrten sind im Fahrtenbuch vor Ruderbeginn einzutragen
  • In jedem Boot muss eine Person als Obmann benannt sein
  • Der Obmann hat im Vorfeld eine Ausbildung zum Obmann erhalten; die dokumentiert ist
  • Ohne Ausbildung zum Obmann darf nur unter Aufsicht gerudert werden; die Aufsicht ist ein Obmann
  • Alle Ruderer müssen einen Schwimmnachweis besitzen, anderenfalls ist eine Schwimmweste zu tragen
  • In der kühlen Jahreszeit wird das Tragen einer Schwimmweste beim Rudern empfohlen

Andreas Ebeling

Sicherheitsbeauftragter

Beiträge

Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich
Aktives Mitglied
40,00 €
80,00 €
160,00 €
Passives Mitglied
15,00 €
30,00 €
60,00 €
Aktive Auswärtige
18,00 €
36,00 €
72,00 €
Jugendliche Mitglieder
10,00 €
20,00 €
40,00 €
Ehepaare
56,00 €
112,00 €
224,00 €
Familien
66,00 €
132,00 €
264,00 €